Maskenpflicht auch auf dem Schulhof

Abstandsgebot bleibt.
Schulanlagen sind keine öffentlichen Räume. Während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume
kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen
werden. Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen bleiben grundsätzlich im Präsenzunterricht. u.v.m.